Die Lohnsteuer-Haftungsschuld ist grundsätzlich individuell zu ermitteln; durchschnittlicher Steuersatz nur bei Zustimmung des Arbeitgebers oder Schätzung
Leitsatz
Fordert das FA in einem Haftungsbescheid vom Arbeitgeber Lohnsteuer wegen Zuwendungen von Arbeitslohn in einer Vielzahl von Fällen nach, so ist die Höhe der Lohnsteuer trotz des damit verbundenen Arbeitsaufwandes grundsätzlich individuell zu ermitteln und nicht mit einem durchschnittlichen Steuersatz zu schätzen. Etwas anderes gilt dann, wenn entweder die Voraussetzungen des § 162 AO 1977 für eine Schätzung der Lohnsteuer vorliegen oder der Arbeitgeber mit der Berechnung der Haftungsschuld mit einem durchschnittlichen Steuersatz einverstanden ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 536 BFH/NV 1994 S. 50 Nr. 7 SAAAA-94899
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