Ausschüttungen, für die der Teilbetrag EK 04 als verwendet gilt, sind wie eine Kapitalherabsetzung zu behandeln und verringern die Anschaffungskosten der Beteiligung
Leitsatz
1. Bezieht eine Muttergesellschaft einen Gewinnanteil ihrer unbeschränkt steuerpflichtigen Tochtergesellschaft, der mit dem EK 04 der Tochtergesellschaft verrechnet wurde, so ist der Gewinnanteil steuerrechtlich als Einlagerückgewähr zu behandeln, die die Anschaffungskosten auf die Beteiligung mindert.
2. Eine Zuschreibung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG ist nur bis zum Betrag der geminderten Anschaffungskosten gestattet.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 527 BFH/NV 1994 S. 55 Nr. 8 EAAAA-94895
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