Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits wegen Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags: Kostentragungspflicht des FA, wenn dem Kläger nach Besteuerung ein Einkommen unter dem sozialhilferechtlichen Existenzminimum verbleibt und FA einer Verfahrensruhe nicht zugestimmt hat
Leitsatz
Haben die Beteiligten aufgrund der Entscheidung des BVerfG zu den Grundfreibeträgen (BVerfGE 87, 153, BStBl II 1993, 413) übereinstimmend den Rechtsstreit für erledigt erklärt, sind die Kosten des erledigten Rechtsstreits dem beklagten FA aufzuerlegen, wenn dem Kläger nach der Besteuerung ein geringeres Einkommen als das sozialhilferechtliche Existenzminimum verblieben ist und das FA einem während des Rechtsstreits gestellten Antrag des Klägers auf Ruhen des Verfahrens nicht zugestimmt hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 520 BFH/NV 1994 S. 51 Nr. 7 AAAAA-94892
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