Elektromobilität – 10 Prüfungsschwerpunkte
15 Mio. Elektroautos bis 2030 auf deutschen Straßen. Das ist das Ziel der Bundesregierung – jedoch ist, Stand jetzt, wohl zu befürchten, dass dieses Ziel scheitern könnte. Und dies obwohl die Praxis zeigt, dass immer häufiger ein Hybrid- oder Elektrowagen gewählt wird, wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen Dienstwagen zur Verfügung stellen.
Zum einen liegt dies bestimmt im Thema Nachhaltigkeit selbst begründet. Zum anderen liegt der Grund oftmals – mitunter auch hauptsächlich – in den steuerlichen Vorteilen gegenüber einem Verbrenner. Allen voran ist die günstigere Sachbezugsversteuerung für Privatfahrten zu nennen. Doch es existieren noch weitere Vorteile, wie beispielsweise das kostenlose Laden beim Arbeitgeber und Zuschüsse zu privat getragenen Stromkosten, die Übereignung oder Überlassung von Ladevorrichtungen sowie Kostenzuschüsse zu Ladevorrichtungen, so Daniel Denker in seinem Beitrag ab der . Auch die Fahrradüberlassung (z. B. E-Bike) kann vorteilhaft sein. Dabei sind jedoch die steuerlichen Spielregeln zu beachten, denn es existieren Stolperfallen. Die steuerliche Außenprüfung (allgemeine Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung, Lohnsteuer-Außenprüfung) schaut sich diese Themen aktuell genauer an und es kommt dabei nicht selten zu Beanstandungen. Daniel Denker zeigt in seinem Beitrag 10 Prüfungsschwerpunkte im Bereich der Elektromobilität auf.
Abschließend gibt Daniel Denker einen Ausblick auf ein aktuelles Gesetzgebungsvorhaben. So ist im Rahmen des geplanten Wachstumschancengesetzes (Regierungsentwurf) eine kleine Anpassung geplant. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG (1 %-Regelung) ist bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO2-Emissionen hat (reine E-Fahrzeuge, inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge) nur ein Viertel des Bruttolistenpreises und nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG (Fahrtenbuchregelung) nur ein Viertel der Anschaffungskosten oder vergleichbarer Aufwendungen anzusetzen. Dies gilt bislang jedoch nur, wenn der Bruttolistenpreis nicht mehr als 60.000 € beträgt. Diese Grenze soll nun angehoben werden. Dies soll bei der Pkw-Überlassung an Arbeitnehmer entsprechend gelten.
Unser Service für Sie: Nutzen Sie die NWB Mandanten-Merkblätter, um Ihre Mandanten zu relevanten und aktuellen Themen auf den neuesten Stand zu bringen. Im Mandanten-Merkblatt „Besteuerung von (Elektro-)Fahrrädern“ wird die einkommensteuerrechtliche und umsatzsteuerrechtliche Behandlung von (Elektro-)Fahrrädern, die (verkehrsrechtlich) keine Kraftfahrzeuge sind, im Überblick dargestellt. Das Merkblatt können Sie unter NWB VAAAH-20605 in der NWB Datenbank aufrufen.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
BBK 2024 Seite 97
NWB WAAAJ-57929