Instanzenzug: Az: 541 KLs 12/23
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Ausspruch über die Aufrechterhaltung der Einziehungsentscheidung aus dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom – (419 Ls) 262 Js 3085/20 (3/21), entfällt (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seiner Revision zu tragen.
Cirener
Mosbacher
Köhler
Resch
Werner
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:160124B5STR555.23.0
Fundstelle(n):
LAAAJ-57775