BGH Beschluss v. - 5 StR 555/23

Instanzenzug: Az: 541 KLs 12/23

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Ausspruch über die Aufrechterhaltung der Einziehungsentscheidung aus dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom – (419 Ls) 262 Js 3085/20 (3/21), entfällt (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seiner Revision zu tragen.
Cirener     
      
Mosbacher     
      
Köhler
      
Resch     
      
Werner     
      

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:160124B5STR555.23.0

Fundstelle(n):
LAAAJ-57775