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BFH Urteil v. - VI R 112/92 BStBl 1994 II S. 418

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

Ab 1990 kein pauschaler Werbungskostenabzug von Verpflegungsmehraufwand allein wegen mehr als zwölfstündiger Abwesenheit von der Wohnung

Leitsatz

Infolge Änderung der LStR kommt ab 1990 bei einer Tätigkeit an einem gleichbleibenden Arbeitsort der Abzug eines pauschalen Verpflegungsmehraufwandes allein wegen mehr als zwölfstündiger Abwesenheit von der Wohnung nicht mehr in Betracht.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 418
BFH/NV 1994 S. 36 Nr. 5
VAAAA-94846

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BFH, Urteil v. 21.01.1994 - VI R 112/92

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