Frage der Berichtigungspflicht gem. § 14c UStG bei fehlender Gefährdung des Steueraufkommens
Leitsatz
1. Eine Steuerschuld nach § 14c UStG kann nicht entstehen, wenn feststeht, dass durch den unberechtigten oder unrichtigen
Steuerausweis in einer Rechnung keine Steuergefährdung eintreten kann. Der Rechnungsaussteller muss in diesen Fällen weder
die Rechnung berichtigen noch den zu viel vereinnahmten Steuerbetrag an den Rechnungsempfänger zurückzahlen.
2. Eine Gefährdung des Steueraufkommens ist ausgeschlossen, wenn Rechnungsempfänger Privatpersonen sind oder andere Personen,
die keine Vorsteuerabzugsberechtigung haben.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 3/2024 S. 106 BBK-Kurznachricht Nr. 3/2024 S. 106 BFH/PR 2024 S. 6 Nr. 2 DStR-Aktuell 2024 S. 10 Nr. 18 DStRE 2024 S. 852 Nr. 14 UStB 2024 S. 44 Nr. 2 UStB 2024 S. 45 Nr. 2 RAAAJ-57397
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