Werden bei Erwerb eines Erbbaugrundstücks in Ausübung des eingeräumten Ankaufsrechts vom Erbbauberechtigten übernommene Erschließungskosten auf den Kaufpreis angerechnet, sind diese Anschaffungskosten des Grundstücks
Leitsatz
Erwirbt ein Erbbauberechtigter in Ausübung eines bei Bestellung des Erbbaurechts vereinbarten Ankaufsrechts das Erbbaugrundstück und werden die von ihm übernommen Erschließungskosten vereinbarungsgemäß auf den Kaufpreis angerechnet, so stellen die Erschließungskosten unabhängig davon, wie sie im Jahre ihrer Zahlung bei dem Erbbauberechtigten steuerrechtlich behandelt worden sind, - vorab gezahlte - Anschaffungskosten des Grundstücks dar.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 348 AAAAA-94814