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USt direkt digital Nr. 3 vom Seite 14

Kein Wahlrecht zwischen Vorsteuer-Vergütungs- oder Regelbesteuerungsverfahren

Felix Radtke

Das FG Berlin-Brandenburg hatte in seinem Urteil () die Frage zu klären, ob im vorgelegten Sachverhalt Vorsteuervergütungsbeträge im Vorsteuer-Vergütungsverfahren nach §§ 59 UStDV oder im Regelbesteuerungsverfahren nach §§ 16, 18 Abs. 1 bis 4 UStG geltend zu machen sind. Zudem war zu entscheiden, wie die Abrechnung von sogenannten Demurrage-Kosten umsatzsteuerlich zu beurteilen ist.

I. Leitsatz (nicht amtlich)

  1. Liegen für einen Vergütungszeitraum die Voraussetzungen für die vorrangige Anwendung des Vergütungsverfahrens gemäß  §§ 59ff UStDV vor, wird das Regelbesteuerungsverfahren verdrängt. Der Unternehmer hat kein Wahlrecht, Vorsteuerbeträge im Vergütungsverfahren oder im Rahmen der Jahreserklärung nach  § 18 Abs. 3 UStG geltend zu machen. Liegen die Voraussetzungen des Vergütungsverfahrens vor, ist dieses zwingend anzuwenden.

  2. Die bloße Abrechnung von Demurrage-Kosten stellt keine Lieferung oder sonstige Leistung dar.

II. Sachverhalt

Die Klägerin ist eine im Jahr 2009 in einem Drittland ansässige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd.), deren Zweck der globale Handel mit Rohstoffen...

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