- Pauschalierte Nutzungswertbesteuerung auch, wenn die von einem Miteigentümer im Einvernehmen mit den anderen Miteigentümern ohne Ausgleichszahlung genutzte Wohnung größer ist als der ideelle Miteigentumsanteil - Zurechnung des Nutzungswerts nach dem Verhältnis der tatsächlichen Nutzung
Leitsatz
Nutzen die Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses die Wohnungen selbst, dann ist ihnen jeweils der Nutzungswert nach dem Verhältnis der tatsächlichen Nutzung zuzurechnen. Der Nutzungswert der einzelnen Wohnung ist auch dann in vollem Umfang gemäß § 21a EStG zu ermitteln, wenn deren Wohnfläche größer ist als die, die dem Miteigentumsanteil entspricht, und der Miteigentümer die Wohnung im Einvernehmen mit den anderen Miteigentümern ohne Ausgleichszahlung nutzt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 325 HAAAA-94803
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