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BFH Urteil v. - I R 61/93 BStBl 1994 II S. 323

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4

Aufwendungen für vorzeitige Auflösung des Mietvertrages sind Betriebsausgaben bei ausschließlich betrieblich veranlaßter Verlegung des Lebensmittelpunktes

Leitsatz

Ist eine Verlegung des Lebensmittelpunkts ausschließlich betrieblich veranlaßt, so sind als Betriebsausgaben auch solche Aufwendungen abzugsfähig, die durch die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages am bisherigen Lebensmittelpunkt veranlaßt sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 323
BFH/NV 1994 S. 27 Nr. 4
XAAAA-94802

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BFH, Urteil v. 01.12.1993 - I R 61/93

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