1. Zur Entstehung eines Bodenschatzes als selbständig bewertbares Wirtschaftsgut und dessen Einlage in ein Betriebsvermögen - 2. Der Wertansatz der Einlage gilt als Anschaffungs- oder Herstellungkosten und somit als Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Substanzverringerung
Leitsatz
Ein Bodenschatz, der sich bereits im Privatvermögen zu einem selbständigen Wirtschaftsgut konkretisiert hat, kann nach der Eröffnung eines gewerblichen Abbaubetriebs in das Betriebsvermögen eingelegt werden. Die AfS bemessen sich nach dem Einlagewert als fiktiven Anschaffungskosten.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 293 BFH/NV 1994 S. 27 Nr. 4 RAAAA-94788
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