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Körperschaftsteuer | Sog. Blockerwerb kann § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG unterfallen
Die in § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG angeführte Beteiligungsschwelle (10 % des Grund- oder Stammkapitals) kann durch einen aus Sicht des Erwerbers wirtschaftlich einheitlichen Erwerbsvorgang auch dann erreicht werden, wenn an diesem Vorgang mehrere Veräußerer beteiligt sind (Bezug: § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG).
(1) Im Urteilsfall war streitig, ob § 8b Abs. 1 Satz 1 i. V. mit Abs. 4 Satz 1 bis 7 KStG in der im Jahr 2014 (Streitjahr) geltenden Fassung auf Ebene einer Mitunternehmerschaft anwendbar ist, wenn die beteiligungsvermittelnde Mitunternehmerstellung unterjährig in drei zeitgleichen Rechtsgeschäften von drei unterschiedlichen Veräußerern erworben worden ist. Abweichend von § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG sind die betroffenen Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens nach § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG dennoch zu berücksichtigen, wenn die ausschüttungsvermittel...