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Umsatzsteuer | Grenzen der Pauschalbesteuerung für Landwirte; Besteuerung bei Sport-, Renn- und Turnierpferden
Die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG findet auf den Verkauf von Sport-, Renn- und Turnierpferden keine Anwendung (Bezug: § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG; Art. 296, Art. 300 Nr. 1, Art. 295 Abs. 1 Nr. 4 und 5, Anhang VII Nr. 2 MwStSystRL).
Der Kläger betreibt eine Pferdezucht und einen Pferdehandel. Streitig war, ob die Weiterlieferung von eingekauften Pferden, die vom Kläger zu hochwertigen Reitpferden ausgebildet worden sind, der Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG unterliegt. Die Vorschrift ist im Lichte der Art. 295 ff. MwStSystRL richtlinienkonform auszulegen, so der BFH. Der ermäßigte Steuersatz finde auf die Lieferung von Sportpferden keine Anwendung, weil diese nicht für die landwirtschaftliche Erzeugung bestimmt sind, insbesondere nicht für die Zubereitung von Le...BStBl 2015 II S. 513