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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 3 SB 2883/23 B

Gesetze: ZPO § 141 Abs. 3; ZPO § 380; ZPO § 381 Abs. 1; SGG § 202; SGG § 111 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Im Verfahren über die Beschwerde gegen einen Ordnungsgeldbeschluss ist das Beschwerdegericht nicht an das Ergebnis der Ermessensausübung durch das Sozialgericht gebunden, vielmehr steht ihm ein eigenes Auswahl- und Entschließungsermessen zu.

Fundstelle(n):
NAAAJ-56960

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 07.12.2023 - L 3 SB 2883/23 B

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