1. Zurechnung eines Veräußerungsgewinns bei Ausscheiden eines Gesellschafters mit Abfindungsanspruch durch Tod beim Erblasser 2. Keine Steuerermäßigung nach § 35 EStG für Erben dieses Gesellschafters
Leitsatz
1. Steht einem Gesellschafter bei seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft ein Abfindungsanspruch zu und vollzieht sich das Ausscheiden durch seinen Tod, so ist der durch diesen Vorgang entstehende Veräußerungsgewinn noch dem Erblasser zuzurechnen.
2. Die Steuerermäßigung des § 35 EStG können die Erben eines Gesellschafters in einem solchen Fall nicht in Anspruch nehmen.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 227 BFH/NV 1993 S. 62 Nr. 10 WAAAA-94756
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