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Gewinnermittlung nach der modifizierten oder strengen Trennungstheorie
Bei der Besteuerung von Personengesellschaften ist seit langem fraglich, ob bei der teilentgeltlichen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG bzw. aus dem Privatvermögen die von der Finanzverwaltung präferierte strenge Trennungstheorie anzuwenden ist oder die vom IV. Senat des BFH bevorzugte modifizierte Trennungstheorie. Nun kommt durch zwei Urteile des FG Rheinland-Pfalz neuer Schwung in die Sache.
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Bei der Besteuerung von Personengesellschaften wurde in den vergangenen Jahren über kaum ein anderes Thema so ausgiebig und leidenschaftlich diskutiert wie über die Frage: Ist bei der teilentgeltlichen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG bzw. aus dem Privatvermögen die von der Finanzverwaltung präferierte strenge Trennungstheorie anzuwenden? Oder die vom IV. Senat des BFH bevorzugte modifizierte Trennungstheorie? – Auch in „Steuern mobil“ haben wir schon mehrfach über den Meinungsstreit berichtet.
Zwischenzeitlich schien es so als sei eine Klär...