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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 5 AS 356/23 B ER

Gesetze: SGG § 86b Abs. 2; SGB II § 20 Abs. 2 S. 1; SGB II § 20 Abs. 1a S. 1; SGB XII § 28; SGB XII § 28a; GG Art. 20 Abs. 3

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Fachgerichte dürfen wegen der Bindung an Gesetz und Recht (Art 20 Abs 3 GG) keinen höheren Regelbedarf bestimmen. Dies gilt auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.

2. Die derzeitige Regelbedarfshöhe der Regelbedarfsstufe 1 ist nicht evident unzureichend. Eine Veranlassung zur Vorlage an das BVerfG besteht nicht.

Fundstelle(n):
QAAAJ-56395

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 14.12.2023 - L 5 AS 356/23 B ER

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