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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 BA 2237/21

Gesetze: SGB IV § 7; SGB IV § 14 Abs. 2; SGB IV § 24 Abs. 2; SGB IV § 28p

Leitsatz

Leitsatz:

1. Vertragsgestaltungen, wie sie der Tätigkeit von Fahrradkurieren anderer vergleichbarer Kurierdiensten zugrunde liegen bzw. eine "übliche Praxis" sind für die Beurteilung des Vorliegens einer selbstständigen Tätigkeit nicht von Relevanz, ebenso wenig ein "typisches Berufsbild" oder der Umstand, dass die Tätigkeit im Allgemeinen nur kurzfristig, nebenbei oder von Studenten ausgeübt wird.

2. Zur Tätigkeit als Fahrradkurier als versicherungspflichtige abhängige Beschäftigung.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 8/2024 S. 517
NWB-Eilnachricht Nr. 8/2024 S. 517
HAAAJ-56346

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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.12.2023 - L 4 BA 2237/21

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