Veräußerungsgewinn bei teilentgeltlicher Übertragung einer Immobilie
Die teilentgeltliche Übertragung einer privaten Immobilie auf ein Kind im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ist in ein voll entgeltliches Geschäft und in ein voll unentgeltliches Geschäft aufzuteilen. Die Aufteilung richtet sich nach dem Verhältnis des Kaufpreises zum Verkehrswert.