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Einkunftsart bei Verwendung von Bitcoins für Lending
Beim Lending werden Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstige Token gegen eine Vergütung zur Nutzung überlassen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind Einkünfte aus dem Lending nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar (vgl. , NWB GAAAI-61746, BStBl 2022 I S. 668, Rz. 65).