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BFH Urteil v. - VI R 77/91 BStBl 1993 II S. 837

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6

Aufwendungen für die Reinigung von typischer Berufskleidung in der privaten Waschmaschine sind Werbungskosten

Leitsatz

1. Aufwendungen eines Polizeibeamten für die Reinigung seiner Diensthemden sind als Werbungskosten abziehbar.

2. Zur Ermittlung der Werbungskosten bei Reinigung typischer Berufskleidung mit der privaten Waschmaschine.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 837
BFH/NV 1993 S. 76 Nr. 12
BAAAA-94669

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BFH, Urteil v. 29.06.1993 - VI R 77/91

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