HkNRG

Gesetz zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen sowie zur Schaffung von Herkunftsnachweisregistern für Gas, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweisregistergesetz - HkNRG)

v. 4.1.2023 (BGBl 2023 I Nr. 9) mit späterer Änderung
Nichtamtliche Fassung

Änderungsdokumentation: Das Gesetz zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen sowie zur Schaffung von Herkunftsnachweisregistern für Gas, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweisregistergesetz – HkNRG) [1] ist als Art. 1 Gesetz zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung anderer energierechtlicher Vorschriften v. 4.1.2023 (BGBl 2023 I Nr. 9) verkündet worden um am 14.1.2023 in Kraft getreten. Es ist geändert worden durch Art. 2 Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zu Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und zur Anpassung weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften v.

Fundstelle(n):
MAAAJ-55864

1Anm. d. Red.: Gesetzesbezeichnung angepasst gem. Gesetz v. 5.2.2024 (BGBl 2024 I Nr. 32) mit Wirkung v. 9.2.2024. Fassung vor Änderung: „Gesetz zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen sowie zur Schaffung eines Herkunftsnachweisregisters für gasförmige Energieträger und eines Herkunftsnachweisregisters für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien“.