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Arbeitgeberleistung auf einen Summenbescheid kein Arbeitslohn
Steuerliche Einordnung von Arbeitgeberleistungen aufgrund Summenbescheids (§ 28f Abs. 2 SGB IV)
Insbesondere mit Einführung der Pauschalbesteuerung bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG (30 % zzgl. Annexsteuern) soll es dem Zuwendenden vereinfacht werden, die Einkommensteuer auf Zuwendungen an Dritte, Geschäftspartner wie auch an eigene Arbeitnehmer zu übernehmen. Bis zur Einführung der Vorschrift wurden solche Zuwendungen zwar auf Geberseite ggf. als steuerwirksame Ausgabe erfasst, jedoch beim Empfänger trotz etwaiger Steuerpflicht nicht berücksichtigt. Das führte oftmals zu unangenehmen Rückfragen seitens der Finanzverwaltung. Die Pauschalbesteuerungsmöglichkeit erfreut sich seither großer Beliebtheit, obwohl sie bei den eigenen Arbeitnehmern nicht zur Sozialversicherungsfreiheit führt. Und so zeigt die Erfahrung vor allem bei Zuwendungen in Form von größeren Veranstaltungen mit Belohnungscharakter, dass zwar deren Wert mit besagter Pauschalbesteuerung steuerlich erfasst wird, jedoch die sozialversicherungsrechtliche Behandlung in der Lohnabrechnung nicht erfolgt. Wenn die Sozialversicherung in solchen Fällen mangels individueller Zuordnungsmöglichkeit zur (nachträglichen) Erhebung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge einen sog. Summenbescheid erlässt...