- Verdeckte Gewinnausschüttung bei einer Steuerberatungsgesellschaft, die die Steuerberatung der konzernangehörigen Gesellschaften übernimmt - Zeitpunkt des Vermögensabflusses bei verhinderter Vermögensmehrung
Leitsatz
1. Wird innerhalb eines Konzerns eine Steuerberatungsgesellschaft gegründet, die die Steuerberatung der konzernangehörigen Gesellschaften übernimmt, so sind letztere gehalten, die Dienstleistungen der Steuerberatungsgesellschaft nach der maßgebenden Gebührenordnung zu entgelten. Ein unangemessen niedriges Entgelt kann verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977 sein.
2. Bei einer verhinderten Vermögensmehrung tritt der Vermögensabfluß zeitlich gesehen in dem Augenblick ein, in dem die verhinderte Vermögensmehrung bei einer unterstellten angemessenen Entgeltsvereinbarung sich nach allgemeinen Realisationsgrundsätzen gewinnerhöhend ausgewirkt hätte.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 801 BFH/NV 1993 S. 70 Nr. 11 QAAAA-94651
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