Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Insolvenzgeldumlage: Keine Veränderungen im Jahr 2024
Die Insolvenzgeldumlage bleibt 2024 bei 0,06 %. Grund ist, dass die Rücklagen für Insolvenzgeld die jährlichen Aufwendungen übersteigen. Die Umlage müssen grds. alle Arbeitgeber mit Beschäftigten im Inland zahlen, unabhängig von Größe, Branche und Ertragslage des Betriebes. Die Umlage ist für alle Mitarbeitenden zu entrichten; es gibt keine Bagatellgrenze. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://go.nwb.de/k9brx.