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FG Köln Urteil v. - 9 K 2814/20

Gesetze: EStG § 3 Nr. 51

Trinkgeld

Zahlung von 1,3 Millionen € kein steuerfreies Trinkgeld

Leitsatz

1. Trinkgeld i.S. des § 3 Nr. 51 EStG ist eine dem dienstleistenden Arbeitnehmer vom Kunden oder Gast gewährte zusätzliche Vergütung, die eine gewisse persönliche Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Dritten voraussetzt.

2. Eine Zahlung von 1,3 Mio. € übersteigt den Rahmen dessen, was nach dem allgemeinen Begriffsverständnis als Trinkgeld verstanden werden kann.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2024 S. 8 Nr. 8
DStRE 2024 S. 206 Nr. 4
DStRE 2024 S. 210 Nr. 4
SAAAJ-55165

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FG Köln, Urteil v. 14.12.2022 - 9 K 2814/20

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