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BFH Urteil v. - VI R 94/90 BStBl 1993 II S. 674

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 12 Nr. 1

Zum Werbungskostenabzug der Kosten einer Bildungsgruppenreise bei dem beauftragten Reiseleiter

Leitsatz

Ein Arbeitnehmer, der im Auftrag seines Arbeitgebers eine Bildungsgruppenreise vorzubereiten und an dieser Reise auf eigene Kosten selbst teilzunehmen hat, kann diese Kosten allenfalls dann als Werbungskosten abziehen, wenn für eine dienstliche Weisung durch den Arbeitgeber zwingende betriebsfunktionale Gründe ersichtlich sind und wenn der Arbeitnehmer auf der Reise die Aufgaben eines hauptverantwortlichen Reiseleiters wahrgenommen hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 674
BFH/NV 1993 S. 54 Nr. 9
SAAAA-94591

Preis:
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BFH, Urteil v. 30.04.1993 - VI R 94/90

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