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Arbeitshilfe - Stand: 31.12.2023

Jahresabschluss kompakt 2023/2024 – 09. Sonstige Vermögensgegenstände

Armin Wilting

Eine Übersicht der Checklisten zum Jahresabschluss finden Sie unter NWB YAAAD-29128.

1. Wesentliches zur Bilanzposition

1.1 Positionsinhalt

Der Posten „Sonstige Vermögensgegenstände” lässt sich als Sammelposten zur Erfassung aller, nicht an anderer Stelle auszuweisenden Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens charakterisieren.

Unter diesem Posten sind z. B. auszuweisen:

  • Genossenschaftsanteile ohne Anlagecharakter,

  • kurzfristig gewährte Darlehen,

  • Gehalts- und Spesenvorschüsse an Mitarbeiter,

  • gezahlte Kostenvorschüsse,

  • Kautionen,

  • Lieferantenboni,

  • Steuererstattungsansprüche,

  • Schadensersatzansprüche,

  • Ansprüche auf Zulagen und Zuschüsse,

  • Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen (sofern es sich dabei nicht um saldierungspflichtige Vermögensgegenstände i. S. des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB handelt),

  • debitorische Kreditoren,

  • Stückzinsen, die bis zum Abschlussstichtag aufgelaufen sind,

  • gezahlte Prämien im Rahmen von Optionsgeschäften und Caps, Floors, Calls, Puts,

  • Rückgriffsforderungen aus Leistungen im Rahmen von Bürgschaftsübernahmen und Treuhandverhältnissen,

  • Forderungen an Geschäftsführer einer GmbH bzw. der Komplementär GmbH ...

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