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NWB 50/2023 S. 3411

Sozialabgaben | Beitragsbemessungsgrenzen 2024

Am ist die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung (SVBezGrV) 2024 verkündet worden (BGBl 2023 I Nr. 322), die am in Kraft tritt. Mit der SVBezGrV werden turnusgemäß zum 1.1. des Folgejahrs die maßgeblichen Größen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Grundlage für die Anpassung zum ist die Lohnentwicklung im Jahr 2022: Diese betrug in den alten Bundesländern 3,93 %, im Bundesgebiet 4,13 %. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt ab dem die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern – jeweils bezogen auf den Monat – auf 7.550 € (bislang: 7.300 €), in den neuen Bundesländern auf 7.450 € (bislang 7.100 €). In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze bund...

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