Hauptsacheerledigung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren durch Änderungsbescheid, der Steuer entsprechend dem FG-Urteil festsetzt und nur hinsichtlich des Grundfreibetrags für vorläufig erklärt
Leitsatz
Erläßt das FA während des Verfahrens über seine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen ein der Klage stattgebendes finanzgerichtliches Urteil einen geänderten Bescheid, in dem es die Steuer ohne Vorbehalt in derselben Höhe wie das finanzgerichtliche Urteil festsetzt und die Festsetzung lediglich hinsichtlich des Grundfreibetrags für vorläufig erklärt, so tritt dadurch eine Erledigung der Hauptsache ein. Schließt sich das FA der Erledigungserklärung des Klägers nicht an, so wird seine Beschwerde unzulässig.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 57 BFH/NV 1993 S. 2 Nr. 1 NAAAA-94545
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