Grunderwerbsteuergesetz Kommentar
12. Aufl. 2025
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§ 23 Anwendungsbereich
A. „Verwirklichung eines Erwerbsvorgangs"
Hörger/Mentel/Schulz, Ausgewählte Fragen zum Steuerentlastungsgesetz 1999-2000-2002: Unternehmensumstrukturierungen, DStR 1999 S. 574; Gottwald, Verstärkte Grunderwerbsteuerbelastung bei Unternehmensumstrukturierungen - Auswirkungen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002, BB 2000 S. 69; Loose in Viskorf, GrEStG, 21. Aufl. 2024.
1Maßgeblicher Ausgangspunkt für Anwendung des Grunderwerbsteuergesetzes ist bereits seit dem Grunderwerbsteuergesetz 1983 v. die Verwirklichung eines Erwerbsvorgangs. Auf die Entstehung der Steuer (§ 38 AO, § 14 GrEStG) wird nicht abgehoben.
Die Verwirklichung eines Erwerbsvorgangs bedeutet Umsetzung des auf einen Erwerbsvorgang abzielenden Wollens in rechtsgeschäftliche Erklärungen. Ein Erwerbsvorgang ist dementsprechend dann verwirklicht, wenn die Beteiligten im Verhältnis zueinander gebunden sind, und zwar unabhängig davon, ob dieser Rechtsvorgang bereits die Steuer zur Entstehung gebracht hat. Die erforderliche Bindung der Beteiligten muss einen Rechtsvorgang i. S. des § 1 Abs. 1 bis 3a GrEStG betreffen. Deshalb können rechtsg...