Grunderwerbsteuergesetz Kommentar
12. Aufl. 2025
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§ 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen
Möllinger, Zur grunderwerbsteuerrechtlichen Behandlung von Grundstücksgeschäften mit aufschiebend bedingt geschuldeter Gegenleistung, DVR 1981 S. 103; Barandt, Steuerliche Rückwirkung im Bereich des Grunderwerbsteuerrechts nach der Novellierung des Grunderwerbsteuergesetzes (§§ 14, 16, 23 GrEStG 1983)?, DStZ 1983 S. 429; Jehner, Wann entsteht Grunderwerbsteuer bei nichtigen Kauferträgen?, DStR 1986 S. 634; Gottwald, Bedingte Kaufverträge und Grunderwerbsteuerpflicht, MittBayNot 2003 S. 343; Kesseler, Änderungen des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer während eines laufenden Flurbereinigungsverfahrens, DStR 2016 S. 1357.
A. Bedeutung der Entstehung der Steuer
1Der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer bewirkt für die nach § 13 GrEStG als Steuerschuldner in Betracht kommenden Personen die Begründung eines grunderwerbsteuerrechtlichen Steuerpflichtverhältnisses (§ 33 AO). Vor ihrer Entstehung kann die Steuer nicht – auch nicht vorläufig (§ 165 AO) – festgesetzt werden; ein trotzdem ergehender Steuerbescheid ist rechtswidrig. Er ist letztlich Anknüpfungspunkt für den Beginn der Festsetzungsfrist.
Kraft ausdrücklich abweichender Bestimmung in § 23 GrEStG ist der Zeitpunkt der Entstehung d...