Grunderwerbsteuergesetz Kommentar
12. Aufl. 2025
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§ 1 Erwerbsvorgänge
A. Einleitung
I. Die Grunderwerbsteuer als Rechtsverkehrsteuer
1Der Grunderwerbsteuer unterliegen bestimmte, in § 1 Abs. 1 bis 3a GrEStG abschließend aufgezählte Rechtsvorgänge, die auf den (unmittelbaren oder mittelbaren) Erwerb inländischer Grundstücke i. S. des § 2 GrEStG gerichtet sind. Die Anknüpfung der Besteuerung der Grundstücksumsätze an Vorgänge des Rechtsverkehrs führt dazu, dass die Grunderwerbsteuer als Rechtsverkehrsteuer bezeichnet wird. Häufig wird auch eine Anknüpfung an den Grundstücksumsatz formuliert. Das Wort Grundstücksumsatz ist dabei i. S. der Änderung des Rechts am Grundstück zu verstehen.
2Aus der Anknüpfung an das Recht am Grundstück wurde in der Vergangenheit geschlossen, dass die Zurechnungsvorschriften des § 39 AO im Bereich der Grunderwerbsteuer unterliegender Tatbestände bedeutungslos sind. So unterliegt auch die Sicherungsübereignung der Grunderwerb...