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BFH Urteil v. - XI R 52/88 BStBl 1993 II S. 507

Gesetze: EStG § 11 Abs. 1EStG § 19 Abs. 1EStG § 24 Nr. 1 Buchst. aSGB X § 115 Abs. 1

1. Der gesetzliche Übergang einer Arbeitslohnforderung gem. § 115 Abs. 1 SGB X verändert nicht deren Rechtsnatur - 2. Zufluß beim Steuerpflichtigen in dem Zeitpunkt, in dem der Betrag beim neuen Gläubiger eingeht - 3. Die Lohnnachzahlung ist keine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst a EStG

Leitsatz

1. Der gesetzliche Übergang einer Arbeitslohnforderung gemäß § 115 Abs. 1 SGB X verändert nicht deren Rechtsnatur.

2. Auch bei dem gesetzlichen Forderungsübergang gemäß § 115 Abs. 1 SGB X fließt der übergegangene Betrag dem Steuerpflichtigen in dem Zeitpunkt zu, in dem der Betrag beim Zessionar eingeht.

3. Eine Lohnnachzahlung ist keine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 507
BFH/NV 1993 S. 47 Nr. 8
SAAAA-94513

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BFH, Urteil v. 16.03.1993 - XI R 52/88

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