Gesetze: KraftStG 1979 § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c, aa, Buchst. a und bKraftStG 1979 § 2 Abs. 2KraftStG 1979 § 12 Abs. 2 Nr. 1KraftStG 1979 § 18 Abs. 1 a. F.Gesetz über steuerliche Maßnahmen zur Förderung des schadstoffarmen Personenkraftwagens vom 22. Mai 1985StVZO § 47 Abs. 3, Anlage XXIIIGG Art. 20 Abs. 3GG Art. 82 Abs. 1 Satz 2
Die Kraftfahrzeugsteuererhöhung für nicht schadstoffarme PKW (ab ) und die Neufestsetzung der erhöhten Steuer für bereits zugelassene Fahrzeuge sind verfassungsrechtlich - auch im Hinblick auf das Bestimmtheits- und Verkündungsgebot - unbedenklich (Bestätigung der Rechtsprechung)
Leitsatz
1. Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Kraftfahrzeugsteuererhöhung für nicht schadstoffarme Personenkraftwagen, insbesondere im Hinblick auf das Bestimmtheits- und das Verkündungsgebot.
2. Die Kraftfahrzeugsteuererhöhung für nicht schadstoffarme Personenkraftwagen und die Neufestsetzung der erhöhten Steuer für das Halten bereits zugelassener Fahrzeuge begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (Bestätigung der Rechtsprechung).
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 468 BFH/NV 1993 S. 41 Nr. 7 UAAAA-94492
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