1. Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfsstufe 1 im Zeitraum bis .
2. § 82 Abs. 4 und 5 SGB XII i. d. F. ab , wonach bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei einem Einkommen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge und nicht auch bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung des Leistungsberechtigten ein Freibetrag abzusetzen ist, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
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