Verbraucherschutz | Sammelklage gegen ExtraEnergie (vzbv)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) geht mit einer Sammelklage gegen Preiserhöhungen der ExtraEnergie für Gas und Strom im Juli 2022 vor.
Hintergrund: Die ExtraEnergie GmbH hat im Juli 2022 massiv die Preise für Gas- und Stromkunden erhöht. Unter anderem bei den Marken ExtraEnergie, Extragrün, HitEnergie, Prioenergie stiegen die Preise teils um mehr als einhundert Prozent. Dabei übergingen die Anbieter auch vereinbarte Preisgarantien.
Die Erhöhungen sind nach Ansicht des vzbv unzulässig. Deshalb hat der vzbv vor dem OLG Hamm eine Sammelklage gegen die ExtraEnergie GmbH eingereicht. Ziel ist, direkte Rückzahlungen an betroffene Kunden zu erstreiten.
Hierzu führt der vzbv weiter aus:
Aus Sicht des vzbv sind die Preiserhöhungen von ExtraEnergie unzulässig, da der pauschale Verweis auf gestiegene Beschaffungskosten als Begründung nicht ausreicht. Sofern Kunden eine Preisgarantie vereinbart hatten, kommt eine Erhöhung wegen gestiegener Beschaffungskosten ohnehin nicht in Betracht.
Bereits im Frühjahr hatte das OLG Düsseldorf die Begründung des Anbieters für das Brechen der Preisgarantien als nicht tragfähig bezeichnet. (OLG Düsseldorf, Urteil v. 23.3.2023 - I-20 U 318/22).
Dennoch versucht der Anbieter weiterhin, die Forderungen gegenüber Verbrauchern durchzusetzen, zum Beispiel mit Inkassoschreiben.
Der vzbv nimmt an, dass mehr als 100.000 Verbraucher von den Preiserhöhungen betroffen sind.
Verbraucher können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht. Der vzbv informiert, sobald das Eintragen im Klageregister möglich ist. Das Register wird voraussichtlich in wenigen Wochen vom BfJ geöffnet werden.
Schon jetzt können sich Betroffene auf www.sammelklagen.de/extraenergie für den News-Alert des vzbv anmelden. Dann werden sie über den Verlauf des Verfahrens informiert und erfahren, ab wann sie sich ins Klageregister eintragen können.
Bei der neu eingeführten Sammelklage (in Form einer Abhilfeklage) erhalten angemeldete Verbraucher im Erfolgsfalle einen Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage erübrigt sich für Verbraucher ein erneuter Gang vor Gericht, um Ansprüche geltend zu machen.
Quelle: vzbv, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
PAAAJ-54022