Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 09 | Doppelte Haushaltsführung: Miete für Zweitwohnung im Ausland kann in voller Höhe absetzbar sein
Die Finanzverwaltung akzeptiert bei einer Zweitwohnung im Ausland im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung die tatsächlichen Unterkunftskosten maximal bis zur Durchschnittsmiete für eine nach Lage und Ausstattung durchschnittliche Wohnung am Tätigkeitsort von 60 qm. Dieser pauschalen Begrenzung hat der Bundesfinanzhof jetzt eine Absage erteilt. Es ist im Einzelfall zu prüfen, welche Unterkunftskosten angemessen und notwendig sind.
Auch bei dem nächsten Urteil des Bundesfinanzhofs – zur doppelten Haushaltsführung im Ausland – hatten wir Sie bereits über die Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz als Vorinstanz informiert. In unserer Januar-Ausgabe 2022. Und auch hier hat der Bundesfinanzhof die Revision zugunsten des Klägers zurückgewiesen.
Ein Botschafter, der im Inland eine Wohnung unterhält und vom Auswärtigen Amt angewiesen ist, eine Dienstwohnung in einer ausländischen Botschaft zu beziehen, kann danach die Kosten für diese Zweitwohnung im Ausland unabhängig von deren Größe steuerlich geltend machen.
Sie kennen den Hintergrund: Bei einer doppelten Haushaltsführung im Inland können die tatsächlichen Unterkunftskosten nur bis zu einem Höchstbetra...