Formunwirksamkeit einer per Post oder per Telefax von einem Steuerberater unterschriebenen Klage
Leitsatz
1. Ein Steuerberater muss seit dem ein besonderes elektronisches Postfach (beSt) unterhalten und nutzen.
2. Wenn eine Steuerberatungsgesellschaft als vertretungsberechtigte Prozessbevollmächtigte im finanzgerichtlichen Verfahren
eine Klage bei Gericht einreicht, muss diese zwingend als elektronisches Dokument übermittelt werden.
3. Eine per Post oder per Telefax übermittelte Klage gilt als nicht erhoben. Dasselbe gilt für eine mit einfachem Brief erklärte
Klagerücknahme.
Fundstelle(n): DStRE 2024 S. 1012 Nr. 16 SAAAJ-53866
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