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FG Köln Urteil v. - 14 K 1870/20

Gesetze: EStG § 6 Abs. 3; EStG § 10d; EStG § 4 Abs. 4a

Betriebsausgaben: nicht abziehbare

Zurechnung des auf den verstorbenen früheren Mehrheitsgesellschafter entfallenden kumulierten Entnahmeüberschusses an die Gesamtrechtsnachfolger im Rahmen des § 4 Abs. 4a EStG

Leitsatz

1. Bei der Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG sind in Fällen des § 6 Abs. 3 EStG auch die Über- oder Unterentnahmen eines Rechtsvorgängers (seit 1999) in die Bemessungsgrundlage der nichtabziehbaren Betriebsausgaben einzubeziehen.

2. Dies betrifft sowohl die Einzelrechtsnachfolge unter Lebenden als auch die Fälle der Gesamtrechtsnachfolge.

Fundstelle(n):
ErbStB 2024 S. 40 Nr. 2
TAAAJ-53857

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FG Köln, Urteil v. 26.05.2023 - 14 K 1870/20

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