Unternehmensbewertung und Verbundvermögensaufstellung
1. Aufl. 2024
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C. Bewertung von Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften
I. Bewertungsgegenstand
Bewertungsgegenstand im Bewertungsrecht ist grundsätzlich die sog. wirtschaftliche Einheit. Der Sinn der wirtschaftlichen Einheit besteht insbesondere darin, auch eine Mehrzahl von Wirtschaftsgütern, die einem gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck dienen und von derselben Steuer erfasst werden, für die Einheitsbewertung oder Bedarfsbewertung zusammenzufassen.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen zweierlei Arten von wirtschaftlichen Einheiten – einerseits diejenigen, die aus einem Wirtschaftsgut bestehen und andererseits jene, die aus mehreren Wirtschaftsgütern bestehen.
Damit Wirtschaftsgüter eine wirtschaftliche Einheit bilden können, müssen diese verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Die Wirtschaftsgüter müssen nach der Verkehrsauffassung als eine Einheit erscheinen und demselben wirtschaftlichen Eigentümer oder einer Eigentümergemeinschaft gehören, zur gleichen Vermögensart gehören oder einer einheitlichen Bewertung unterliegen und von derselben Steuer erfasst werden.
Die Verkehrsauffassung oder Verkehrsanschauung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Im Bewertungsrecht ist es die allgemeine Au...