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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 4 U 535/17

Streitig ist im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens das Vorliegen einer Berufskrankheit (BK) nach Nr. 5101 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) in der bis zum 31.12.2020 geltenden Fassung - schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können - (BK 5101).

Fundstelle(n):
DAAAJ-53430

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 09.09.2023 - L 4 U 535/17

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