- Guthabenzinsen aus Bausparvertrag sind nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung regelmäßig Einnahmen bei Einkünften aus Kapitalvermögen - Zur Verrechnung von Schuldzinsen mit Guthabenzinsen aus Bausparguthaben
Leitsatz
1. Guthabenzinsen aus einem Bausparvertrag sind nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung regelmäßig Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Dies kann ausnahmsweise anders sein, wenn das Bausparguthaben über einen sog. Auffüllungskredit fremdfinanziert wird.
2. Eine Verrechnung von Schuldzinsen mit Guthabenzinsen aus einem Bausparguthaben ist nicht zulässig, wenn Vorfinanzierungsdarlehen bzw. Zwischenkredite nach dem aufgenommen wurden (Ergänzung zum , BFHE 168, 512, BStBl II 1992, 1005).
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 301 JAAAA-94422