Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verlustabzugsverbot gem. § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG bei Verschmelzung mit steuerlicher Rückwirkung
Anmerkungen zum
Die Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ein Personenunternehmen nach den §§ 3 bis 8 UmwStG stellt ebenso wie der Formwechsel in eine Personengesellschaft nach § 9 UmwStG eine Kombination aus einer Anteilsveräußerung und einer fiktiven Vollausschüttung der thesaurierten Gewinne dar. Daraus folgt, dass neben der fiktiven Ausschüttung der offenen Rücklagen nach § 7 UmwStG gem. § 4 Abs. 4 UmwStG ein Übernahmeergebnis ermittelt wird, dessen steuerliche Behandlung in § 4 Abs. 6 und 7 UmwStG geregelt ist. Der entschieden, dass ein Übernahmeverlust nach dem Verlustabzugsverbot gem. § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG bei der rückwirkenden Verschmelzung einer GmbH auf ein Personenunternehmen außer Ansatz bleibt, soweit nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag Anteile an der übertragenden GmbH entgeltlich erworben wurden. Das ist Gegenstand des Beitrags.
Was hat der entschieden?
Welche Konsequenzen sollten in der Praxis aus dem Urteil gezogen werden?
Auf welche aktuellen Entwicklungen ist hinzuweisen?
I. Verlustabzugsverbot nach § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG
1. Inhalt der Regelung
[i]Früchtl, in: Eisgruber, UmwStG, § 4, NWB CAAAH-89105 Bei der...