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BFH Urteil v. - VIII R 6/87 BStBl 1993 II S. 275

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1

Die vom Erben an den Pflichtteilsberechtigten entrichteten Verzugszinsen sind auch dann keine Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn der Nachlaß im wesentlichen aus einem GmbH-Anteil besteht

Leitsatz

Verzugszinsen, die ein Erbe wegen der verspäteten Erfüllung einer Pflichtteilsverbindlichkeit an den Pflichtteilsberechtigten zu entrichten hat, sind auch dann keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn der Nachlaß im wesentlichen aus einem GmbH-Anteil besteht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 275
BFH/NV 1993 S. 18 Nr. 4
BFH/NV 1993 S. 18 Nr. 4
JAAAA-94409

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BFH, Urteil v. 14.04.1992 - VIII R 6/87

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