Reisekosten bei Aufsuchen einer Bildungseinrichtung
„außerhalb eines Dienstverhältnisses“
Leitsatz
Eine Bildungsstätte wird „außerhalb des Dienstverhältnisses“ aufgesucht, wenn der Besuch nicht auf einer Weisung des Arbeitsgebers
als Ausfluss dessen Direktionsrechts beruht und der Arbeitgeber sich auch ansonsten nicht wesentlich organisatorisch oder
finanziell an der Bildungsmaßnahme beteiligt. Ein steuerfreier Zuschuss zu der Bildungsmaßnahme ist werbungskostenmindernd
nach dessen wirtschaftlichen Zusammenhang zu berücksichtigen. Das Zu- und Abflussprinzip gilt insoweit nicht.
Fundstelle(n): DB 2023 S. 2792 Nr. 48 DB 2023 S. 2792 Nr. 48 DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 32 DStRE 2024 S. 1091 Nr. 18 GStB 2024 S. 51 Nr. 2 GStB 2024 S. 52 Nr. 2 JAAAJ-53253
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 20.09.2023 - 4 K 20/23
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