Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Gemeinde ohne landesrechtliche Ermächtigung den Gewerbesteuermeßbescheid des FA bekanntgeben darf; eine fehlerhafte Bekanntgabe wird aber durch fehlerfreie Zustellung der Einspruchsentscheidung geheilt
Leitsatz
Es ist bei summarischer Prüfung der Erfolgsaussichten zwar ernstlich zweifelhaft, ob ein Gewerbesteuermeßbescheid des FA ohne landesgesetzliche Ermächtigung auch durch die Gemeinde, der die Festsetzung des Gewerbesteuerbescheides obliegt, bekanntgegeben werden darf. Eine fehlerhafte Bekanntgabe des Gewerbesteuermeßbescheides wäre aber jedenfalls dann geheilt, wenn die Einspruchsentscheidung fehlerfrei zugestellt worden ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 263 BFH/NV 1993 S. 17 Nr. 4 RAAAA-94402