1. Gestaltung eines Grundstücks für die Bedürfnisse des Betriebsunternehmens als Indiz für sein besonderes Gewicht als Betriebsgrundlage 2. Mitverpachtete Grundstücke als notwendiges Betriebsvermögen des Besitzunternehmens
Leitsatz
1. Die individuelle Gestaltung eines Grundstücks für die Bedürfnisse des Betriebsunternehmens ist lediglich Indiz für sein besonderes Gewicht als Betriebsgrundlage.
2. Mitverpachtete Grundstücke gehören zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitzunternehmens auch dann, wenn sie nicht wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebsunternehmens werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 233 BFH/NV 1993 S. 10 Nr. 3 SAAAA-94390