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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 KR 1768/20

Gesetze: SGB V § 223; SGB V § 240; SGB XI § 54 Abs. 2; SGB IV § 15; SGB X § 39

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein durch den Wechsel von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung hin zur Bilanzierung bedingter Übergangsgewinn stellt Arbeitseinkommen dar und unterliegt der Beitragspflicht freiwillig Versicherter.

2. Bei der Verteilung eines Übergangsgewinns auf drei Jahre handelt sich um eine Billigkeitsregelung, um steuerliche Härten im Einzelfall zu vermeiden, und nicht um eine einkommensmindernde steuerliche Vergünstigung.

Fundstelle(n):
DStR 2024 S. 1252 Nr. 22
DStR-Aktuell 2023 S. 14 Nr. 48
NWB-Eilnachricht Nr. 45/2023 S. 3060
NWB-Eilnachricht Nr. 45/2023 S. 3060
NAAAJ-52903

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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 25.09.2023 - L 4 KR 1768/20

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